Auszug aus der DIN 18032-4 für Sport- und Mehrzweckhallen Bedingungen für doppelschalige Trennvorhänge
3 Bauliche Voraussetzungen
Die Ausbildung der an den Trennvorhang anschließenden Decken- und Wandbereiche muss so erfolgen, dass im heruntergefahrenen Zustand des Trennvorhangs eventuelle Schall-brücken die Anforderungen an die Schalldämmung nach Abschnitt 4 nicht beeinträchtigen (z.B. Schließen eventueller Öffnungen zwischen Oberkante Trennvorhang und Unterkante Decke bzw. zwischen Trennvorhang und Hallenwänden, Schallsümpfe oder schallabsorbierende Ausbildung der Wandflächen im Anschlussbereich). Die Anforderungen an Wände nach E DIN 18032-1 müssen hierbei erfüllt werden.
Zur Prüfung, Wartung und Reparatur des Trennvorhangs müssen seine mechanischen und elektrischen Einrichtungen einschließlich der Antriebs- und Befestigungsbereiche über fest eingebaute oder mobile Arbeitsbühnen oder Laufstege leicht und sicher zugänglich und mit einer ortsfesten elektrischen Beleuchtung ausgestattet sein.
Fest eingebaute Arbeitsbühnen und Laufstege sollten mindestens 1,4 m Durchgangshöhe haben. Eventuelle Zugangsöffnungen in der Hallendecke müssen mindestens 0,8 m x 0,8 m groß und die Klappen gegen Herabfallen gesichert sein.
4 Schallschutz
Die Schalldämmung des Trennvorhangs muss ein bewertetes Schalldämm-Maß R`w von mindestens 22 dB aufweisen. Diese Anforderung kann durch eine Baumusterprüfung nach DIN 52210-3 nachgewiesen werden.
Die Schalldämmung des eingebauten betriebsfertigen Trennvorhangs muss zwischen den Einzelräumen unter Einschluss der Nebenwege ein bewertetes Schalldämm-Maß R`w von mindestens 18 dB aufweisen.
Trennvorhänge müssen zur Verbesserung der Schallabsorption der Hallenteile beitragen.
5 Anforderungen an den Trennvorhang
5.1 Allgemeines
Der Trennvorhang muss den Anforderungen an Wände nach E DIN 18032-1 entsprechen.
Die Parallelbewegung der Faltbahnen beim Aus- und Einfahren des Trennvorhangs muss gleichmäßig verlaufen.
Bei vorhandener Laststange darf der Abstand zwischen dieser Stange und dem Fußboden bei heruntergelassenem Trennvorhang nicht mehr als 0,1 m betragen.
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